Allgemeine Einkaufsbedingungen der DOSPA Konfitüren und Früchte GmbH
Gültig seit 01.06.2020
§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr der DOSPA Konfitüren und Früchte GmbH, St. Veiter Straße 12, 9360 Friesach gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote der DOSPA GmbH sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden und gelten nur, solange der Vorrat reicht.
Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch die DOSPA GmbH zustande, das ist entweder die Absendung einer Auftragsbestätigung mittels Email (bestellung@dospa.at) oder Fax (+43 4268 41735 DW 89) oder die unmittelbare Absendung mittels Bestell-Button über unseren Onlineshop.
§ 3 Abwicklung
Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme findet per Telefon oder E-Mail statt. Es ist daher sicherzustellen, dass die zur Bestellabwicklung angegebene E-Mailadresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die von der DOSPA GmbH versandten E-Mails empfangen werden können. Sobald die Bestellung eingelangt ist, werden wir über die Bestellung verständigt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis der bestellten Waren wird aus der aktuellen Preisliste der DOSPA GmbH entnommen.
Unsere Preise sind in Euro exklusive Versand- und Verpackungskosten angegeben; diese werden jeweils gesondert ausgewiesen.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind zu bezahlen. Bei einer Lieferung in Länder außerhalb Österreichs können zusätzliche Steuern, Zölle und/oder sonstige Kosten anfallen, die nicht in den angegebenen Preisen berücksichtigt und somit zu bezahlen sind. Bei Verkäufen an Unternehmen innerhalb der EU fällt unter Nachweis der UID keine österreichische Umsatzsteuer an, diese haben dafür die Unternehmer in ihrem Heimatstaat zu entrichten.
Bei einer Teillieferungen werden diese auch in Rechnung gestellt.
Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht der DOSPA Konfitüren und Früchte GmbH das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist. Dieser letzte Absatz gilt nicht für Verbraucher im Sinne des KSchG.
§ 5 Lieferung und Gefahrtragung
Die Lieferung erfolgt im Normalfall innerhalb von 2 – 3 Werktagen, jedenfalls aber innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Sollten wir aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Ware eine Bestellung nicht annehmen können, teilen wir dies dem Kunden unverzüglich mit. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten.
Die DOSPA Konfitüren und Früchte GmbH ist nicht verpflichtet, die Ware bzw. den Transport der Ware zu versichern.
Gefahrtragung bei Lieferung an Verbraucher im Sinne des KSchG:
Beim Versand der Ware geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird.
Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine unsererseits vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 7 Teillieferung
Mit der Lieferung „Ab Werk“ bzw „ex works“ INCOTERMS 2010 gelten gelieferte Waren als abgenommen.
DOSPA Konfitüren und Früchte GmbH Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.
§ 8 Verzug
§ 8.1 Lieferverzug
Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzug ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 2-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
§ 8.2 Annahmeverzug
Befindet sich der Abnehmer in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns auf Gefahr des Abnehmers einzulagern, wofür wir eine Lagegebühr von 0,35 EURO pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen. Gleichzeitig bleiben wir berechtigt auf Vertragserfüllung zu bestehen. Wir sind auch berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Ein bereits überwiesener Kaufpreis wird abzüglich der uns entstandenen Kosten rücküberwiesen.
§ 9 Rücktrittsrecht im Fernabsatz
Abnehmer, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, können binnen 14 Tagen ab Warenübernahme vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesandt wird. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Nach Eingang einer Rücktrittserklärung erhalten Sie von uns unverzüglich eine Bestätigung.
Im Fall des Rücktritts findet eine Rücktrittserklärung der vom Verbraucher geleisteten Zahlungen (inkl. Standardlieferung) nur Zug um Zug gegen Erhalt der vom Abnehmer retournierten Waren oder Erbringung eines Nachweises über die Rücksendung der Waren statt. Die Rücksendung der Ware bzw. die Rückerstattung des Kaufpreises hat spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe/Zugang der Rücktrittserklärung zu erfolgen. Die Kosten der Rücksendung übernimmt der Abnehmer.
§ 10 Zahlung
Die Rechnungslegung erfolgt mit Lieferung/Leistung. Sofern nachweislich keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist der Kaufpreis zur Gänze nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Selbst bei unverschuldeten Zahlungsverzug des Abnehmers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9 % p.a. zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen bei verschuldetem Zahlungsverzug nicht beeinträchtigt. Weiters verpflichtet sich der Abnehmer, die Kosten für die Betreibung oder Einbringung eines Inkassobüros oder Anwaltes zu ersetzen. Es gilt die Verordnung des BM für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen BGBl. Nr. 141/1996.
Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt folgendes:
Rechnungen sind sofort bei Rechnungseingang abzugs- und spesenfrei fällig. Erst nach Eingang des Rechnungsbetrages wird die Ware zum Versand freigegeben.
Selbst bei unverschuldeten Zahlungsverzug des Abnehmers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9% p.a. zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen bei verschuldetem Zahlungsverzug nicht beeinträchtigt. Weiters verpflichtet sich der Abnehmer, die notwendigen Kosten für die Betreibung oder Einbringung eines Inkassobüros oder Anwaltes zu ersetzen. Es gilt die Verordnung des BM für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitutionen gebührenden Vergütungen BGBl.Nr.141/1996.
§ 11 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist unserer Produkte beträgt 8 Monate ab Abnahme gem. § 7 dieser AGB, bei Annahmeverzug mit unserer Bekanntgabe der Übergabebereitschaft. Ist jedoch der Zeitraum bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) kürzer als 6 Monate, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf diesen Zeitraum.
Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.
Auftretende Mängel sind vom Abnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, spezifiziert und schriftlich zu rügen.
Die DOSPA Konfitüren und Früchte GmbH ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Abnehmer Verbraucher im Sinne des KSchG ist.
§ 12 Gerichtstand und Rechtswahl
§ 12.1 Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen –wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz der DOSPA Konfitüren und Früchte GmbH vereinbart.
Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt: hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den § 88,89, 93 Abs.2 und 104 Abs.1 JN nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.
§ 12.2 Rechtswahl und Vertragssprach
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Vertragssprache (Vertragsinhalt, Konditionen, Reklamationsbearbeitung u dgl.) ist deutsch.
§ 13 Weitere Bestimmungen
§ 13.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
§ 13.2 Formerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
§ 13.3 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt: Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Gegenforderungen handelt, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind; eine Aufrechnung ist auch für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit nicht ausgeschlossen.
§ 13.4 Datenverarbeitung
Der Abnehmer stimmt zu, dass persönliche Daten wie Name, Adresse und E-Mailadresse zum Zweck der Vertragsabwicklung verarbeitet werden.
§ 14 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie:
DOSPA Konfitüren und Früchte GmbH
St. Veiter Straße 12
A-9630 Friesach / Kärnten – Austria
Tel.: 0043 / 4268 / 41735
Fax: 0043 / 4268 / 41735 DW 89
E-Mail: einkauf@dospa.at
Homepage: www.dospa.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an die DOSPA Konfitüren und Früchte GmbH, St. Veiter Straße 12, 9360 Friesach zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.